Anmeldung zum Reitunterricht

Wichtige Informationen, bitte lesen Sie diese vor Ihrer Anmeldung genau durch.



Sehr geehrte Kunden

"Herzlich willkommen" bei uns in der Reitanlage Berghausen. Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Reitschule und das schöne Hobby Reiten entschieden haben.

Vorab möchten wir Sie bitten, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch zu lesen und mit Ihrer Anmeldung und Bestätigung anzuerkennen. Vielen Dank.


Hier ein Auszug der wichtigsten Vertragsbedingungen:

Der Reitunterricht findet wöchentlich zu einem festgelegten Termin statt.

Das Vor- und Nachholen, Verschieben oder Ersetzen, sowie übertragen der Reitstunde ist nicht möglich.

An den gesetzlichen Feiertagen: 01. Januar, 03. Oktober, 25. Dezember und 26. Dezember entfällt der Reitunterricht ersatzlos.

In den Sommerferien gibt es einen Sommerferien-Reitstundenplan der immer im Juni ausgehängt wird. Jeder Reitschüler hat hier die Möglichkeit sich an seinem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einzutragen.

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, egal aus welchem Grund z.B. Schulausflug, Urlaub, Krankheit, Stau etc., können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Die Kündigung erfolgt 1 Monat zum Monatsende, ausgeschlossen zum 31.07. und 30.11.

Für alle Neueinsteiger bieten wir begleitend zum regulären Reitunterricht eine dreiteilige Sicherheitsschulung an. Ziel ist der sichere tiergerechte Umgang im Stall beim Richten, Putzen und beim Führen des Pferdes. Dies ist Bestandteil der Grundausbildung jeden Reiters. Alle Neueinsteiger müssen an diesem Kurs teilnehmen. Die Termine dafür werden in der Reithalle an der blauen Tafel ausgehängt. Spätestens zum Wechsel in den Fortgeschrittenen-Kurs, bei dem die Reitschüler alleine das Pferd richten können müssen, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Schüler an jedem Teil des Kurses teilgenommen hat. Genauere Details zu diesem Kurs finden Sie in der Reithalle hinten rechts an der blauen Tafel.

Bei betriebsbedingten, oder durch höhere Gewalt verursachten Ausfällen des Reitunterrichts (z.B. Unwetter, z.B. große Hitze ab 30 Grad (Dann werden wir zum Wohle der Tiere ein Hitzefrei- Programm machen, es ist ein alternatives Programm zum Reitunterricht.), kurzfristiger Personalausfall durch Krankheit, mehrere gleichzeitig erkrankte Schulpferde etc.) besteht KEIN Anspruch auf eine Ersatzreitstunde oder Rückvergütung. Falls möglich werden Ausfallstunden jedoch durch Alternativangebote (z.B. Bodenarbeit, Longieren, Theorie o.ä.) ersetzt.
Bei einem längeren Ausfall des Reitunterrichts ohne Alternativangebote wird es eine gesonderte Regelung geben.

Die Reitschule macht 3 Wochen im Jahr Ponyferien. Die Termine werden rechtzeitig angekündigt. (4 Wochen ab 2026)

Auf der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot.

Das Füttern der Pferde ist verboten.

Datenschutzerklärung: Mit diesem Vertrag berechtigen Sie uns, Ihre persönlichen Angaben für die Vertragslaufzeit zu verwalten und diese zu speichern.

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